Sie wollen eine Förderung einreichen?
Hier finden Sie alle notwendigen Infos.
Alle relevanten Infos im Überblick
Allgemeine Infos
Es gibt positive Änderungen zum Vorjahr:
Ab 2023 können Privatpersonen auch nach dem Beginn der Arbeiten einen Förderantrag einbringen. Jedenfalls muss der erste Förderantrag vor Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden.
Zusätzliches Förderbudget:
Beantragen Sie als Privatperson in Kategorie A und B bei der OeMAG eine Förderung für Ihre Aufdachanlage und Ihr Antrag findet keinen Platz im Förderkontingent, wird Ihr Antrag an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) weitergeleitet, die ein zusätzliches Förderbudget des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) vergibt. Hierzu ist es wichtig, dass Sie im Rahmen der Antragstellung auch der Datenweitergabe zustimmen (ein Häkchen ist am Ende der Antragsvervollständigung zu setzen).
Die Förderung beginnt am 09.10.2023, 17:00 Uhr und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/antragstellung/
Alle notwendigen Informationen finden Sie auch direkt auf der OeMAG Homepage:
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
Achtung: Die Einreichung ist erst nach Erhalt des Netzzugangsvertrags der EVN Netz NÖ möglich.
Gleich Vorweg: Im ersten Schritt ist für alle Anlagen bis 20 kWp primär die Schnelligkeit bei der Ticketziehung ausschlaggebend. Unterhalb wird erklärt, dass es sich hierbei um einen schnell durchführbaren Prozess handelt.
Um zu Beginn einen guten Einblick in den Förderprozess zu bekommen, empfehlen wir die unten aufgelisteten Erklärvideos anzuschauen.
Es ist essentiell, dass alle Angaben und speziell die Einspeise-Zählpunktnummer richtig eingegeben werden, da nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind. Bitte beachten Sie genau, dass die Einspeise-Zählpunktnummer genommen wird und nicht die Bezugsnummer (siehe Netzzugangsvertrag).
Schritt 1 - Ticketziehung
YouTube: PV- Förderung OeMAG Teil 1: Ticket ziehen
https://www.youtube.com/watch?v=RlUzVQ2poX0
Bitte richtig ausfüllen und die Ticketnummer sicherheitshalber abspeichern, da die Förderstelle mit manchen Adressen Probleme hat. Es ist ganz wichtig, dass Sie bei der Ticketziehung die Modulleistung am Dach in kWp und nicht die Wechselrichterleistung angeben.
Wir empfehlen im Zweifel, ein wenig mehr kWp Modulleistung anzugeben, damit man bei der Installation einen Spielraum hat, falls man doch 2-3 Module mehr installieren möchte.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man nicht die Schwelle zur nächsten Kategorie überschreitet, damit man die Förderwahrscheinlichkeit bzw. Höhe nicht unnötig verringert:
- A = 1-10 kWp (285 Euro/kWp)
- B = 10-20 kWp (250 Euro/kWp)
- C = 20 -100 kWp (max. 160 Euro/kWp)
Schritt 2 - Vervollständigung des Antrags
YouTube: OeMAG-Förderung für PV-Anlagen Teil 2: Registrierung
https://www.youtube.com/watch?v=1c-LMWMtwDc
Bitte auch hier den richtigen Namen angeben, der im Netzzugangsvertrag angegeben ist. Und beachten Sie, dass das Ticket gleich am nächsten Tag vervollständigt werden sollte.
Wie viel Förderung man in der Kategorie C wählt, ist jedem selbst überlassen. Hier gilt das umgekehrte Bestbieterprinzip und man sollte sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, damit man in den Genuss einer Förderung kommt.
Sie finden auf der Homepage den sehr gut beschriebenen Leitfaden, anhand dessen man sich durcharbeiten sollte:
https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/investitionsfoerderung/IVZ_PV_Speicher-EAG-Leitfaden_Ticketsystem_2023.pdf
Wir empfehlen, bei der Fördereinreichung den Leitfaden bei der Hand zu haben, um etwaige offene Fragen rasch klären zu können.
Falls Sie zusätzlich einen Antrag für einen Batteriespeicher stellen möchten, bitten wir Sie, die notwendigen Schritte aus dem hinteren Teil des Förderleitfadens zu entnehmen. Das Prozedere ist vergleichbar mit der PV-Einreichung.
Speicherförderung:
Falls Sie zusätzlich einen Antrag für einen Batteriespeicher stellen möchten, bitten wir Sie, die notwendigen Schritte aus dem hinteren Teil des Förderleitfadens zu entnehmen. Das Prozedere ist vergleichbar mit der PV-Einreichung.
Speicherförderung = mind. 50% der Dach-Modulleistung! Die Förderhöhe beträgt 200 EUR/kWh.
Schritt 3 - Abnahmevertrag
Für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist weiters ein Abnahmevertrag notwendig.
EVN Abnahmevertrag Sonnenstrom -> EVN Sonnenstrom | Errichtung & Abnahmevertrag | EVN
OeMAG Marktpreisantrag -> Vergütung zum Marktpreis (oem-ag.at)
An wen Sie Ihren Strom verkaufen möchten, bleibt Ihnen überlassen und ist oft Geschmackssache.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Einreichung.
Sie haben Fragen zur Einreichung des Förderantrags? Dann melden Sie sich bei uns!
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